HEMMI – FAQ

Haben Sie Fragen zu unserer Stiftung? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen die gängigsten und immer wieder gestellten Fragen. Sollten Sie trotzdem keine Antwort finden, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Ihre Fragen – unsere Antworten

Die Stiftung fördert die medizinische Forschung im Allgemeinen und die Krebsforschung im Speziellen.

Die Ausschreibung richtet sich an junge Forscherinnen und Forscher, die an einer schweizerischen Klinik, einem Institut oder in der Privatpraxis ein Projekt auf dem Gebiet der medizinischen Forschung im Allgemeinen oder in der Onkologie im Speziellen bearbeiten.

Nein, jüngere Forscherinnen und Forscher werden aber besonders ermutigt, ihre Arbeiten einzureichen.
Die Bewerbung soll die Beschreibung des Projektes, das von der Ethikkommission bewilligte Studienprotokoll, allenfalls bereits vorliegende Ergebnisse und Publikationen, Angaben zur Zweckbestimmung und ein Curriculum Vitae enthalten.

Forschungsvorhaben im Geltungsbereich des Schweizer Humanforschungsgesetzes (HFG) müssen vor ihrer Durchführung eine Bewilligung der Kantonalen Ethikkommission einholen. Diese Bewilligung ist mit der Bewerbung, spätestens aber vor der Preisvergabe einzureichen.

Die erforderlichen Unterlagen sollen in einem einzigen PDF-File abgespeichert und an lic. iur. Simon Rosenthaler, Stiftungsratspräsident, rosenthaler@ssp-law.ch zugesendet werden.

In der Regel werden pro Jahr zwei Projekte ausgezeichnet und mit je CHF 25’000.- CHF unterstützt.